In Jena ist der Mundschutz seit heute auch an vielen Arbeitsplätzen Pflicht. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss dann getragen werden, wenn mehr als eine Person in einem Raum ist, für eine Person weniger als 20 m² in einem durch mehrere genutzten Büro zur Verfügung steht und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Ausnahmen gibt es für Unternehmen, die ein Hygienekonzept vorlegen, teilte die Stadt mit.
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