Thüringen zieht die Lockerungen beim Thema Versammlungen und Gottesdienste vor. Das geht aus einer neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor. Demnach sind religiöse Zusammenkünfte und Versammlungen bereits ab mogen wieder möglich – und nicht erst ab dem 3. Mai, wie es ursprünglich vorgesehen war. Solche Zusammenkünfte unterliegen aber strengen Regeln: So darf die Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumen 30 und im Freien 50 nicht übersteigen. Außerdem müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.
Weiterlesen