In Thüringen ist ab heute das Tragen von Masken in Geschäften und dem ÖPNV Pflicht. Als Mund-Nasen-Bedeckung können selbstgenähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll eng anliegen und gut sitzen.
Ein paar Tipps zum Umgang mit den Bedeckungen:
- Vor dem Aufsetzen der Maske sollten die Hände mit Seife gewaschen werden – und die Innenseite des Schutzes möglichst nicht anfassen.
- Die Maske sollte möglichst eng anliegen und sowohl Mund als auch Nase bedecken.
- Ist die Maske feucht, sollte sie sofort abgenommen und ersetzt werden – dies gilt auch für Schals oder Tücher.
- Die Außenseite eines benutzten Mund-Nasen-Schutz kann Viren tragen – sie sollte möglichst nicht angefasst werden. Beim Absetzten berühren Sie wenn möglich nur die Befestigungsbänder.
- Geben Sie die Maske nach dem Absetzen in einen Beutel, der luftdicht verschlossen ist.
- Masken sollten nach der Nutzung am besten bei 95 Grad, mindestens mit 60 Grad gewaschen werden.