Die Skilifte in Thüringen dürfen öffnen. Wie es vom Gesundheitsministerium heißt, werden die Anlagen als Transportmittel bewertet und fielen demnach unter die Regelung zum ÖPNV. Und da gilt die 3G-Regel, sprich: An den 21 Liftanlagen im Freistaat muss man einen Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis vorlegen. Im vergangenen Winter waren wegen des Lockdowns alle Skilifte nicht im Betrieb.
Weiterlesen